Wichtige Hinweise für LOTK


Unfallverhütung und Verhalten bei Ausstellungen

 

 

 

  • Personentransporte auf mitgeführten Anhängern und Pritschen sind nicht erlaubt.
  • Der Führer darf auf Motorfahrzeugen […] Personen nur auf den dafür eingerichteten Plätzen mitführen (Art. 30 Abs. 1 SVG).
  • Fahrzeuge ohne gültigen Fahrzeugausweis und ohne Kontrollschilder dürfen nicht auf öffentlichen Strassen verkehren.
  • Gefährliche Bestandteile (Spitzen, Schneiden, Kanten etc.), müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein. Mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen (grün eingelöst) ist das Ziehen von Wohnanhängern nicht erlaubt, weil es sich nicht um eine landwirtschaftliche Fahrt handelt.
  • Durch Vermeiden einer Kolonnenbildung schafft man Sympathie bei den übrigen Verkehrsteilnehmern.

 

 

 

Bitte beachten Sie auf dem Festgelände die folgenden Weisungen der Veranstalter und der Sicherheitsbeauftragten.

 

 

 

  • Schritttempo auf dem ganzen Festgelände sorgt für gute Stimmung und hilft, Unfälle zu vermeiden.
  • Unnötiges Umherfahren auf dem Festgelände ist nicht erlaubt und andauerndes Laufenlassen von Motoren, ausgenommen im Zusammenhang mit Vorführungen, ist unerwünscht.
  • Bei dynamischen Vorführungen mit ungeschützten, beweglichen Maschinenteilen, ist ein Absperrband mit ausreichendem Abstand zum Publikum anzubringen.
  • Bei Flüssigkeitsverlusten an Fahrzeugen und Maschinen Auffangbehälter unterstellen und Ölbindemittel verwenden. Bei ausgelaufenen Flüssigkeiten unverzüglich den Sicherheitsdienst verständigen.
  • Das Besteigen von Exponaten ohne Einwilligung der Aussteller ist nicht erlaubt; Kinder bitte durch die Eltern oder Begleitpersonen entsprechend beaufsichtigen. 

 

 

 

Bei Nichtbeachtung lehnt der Veranstalter jede Haftung ab. Fehlbare können vom Gelände verwiesen werden.

 

 

 

Der VEREIN ALTER LANDMASCHINEN KERNS bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihren Beitrag zur Unfallverhütung. Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Fahrt.